Landkreis Freudenstadt und Alpirsbach erhalten Förderung

Wie die CDU-Landtagsabgeordnete Katrin Schindele heute mitteilt, wurden zwei Maßnahmen im Landkreis Freudenstadt zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in das Landesförderprogramm für den kommunalen Straßenbau aufgenommen.
„Ich freue mich, dass der Landkreis für den Ausbau der K 4762 zwischen Neckarhausen und Betra im Rahmen des Förderprogramms ,Kommunaler Straßenbau‘ vom Land einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 2.056.173,50 Millionen Euro erhält. Außerdem wird die Ertüchtigung des SÜ Hänslesbauernhof über die Kinzig in Alpirsbach mit 137.251,20 Euro bezuschusst. Die Fördermittel tragen wesentlich zur Entwicklung einer zukunftsfähigen kommunalen Verkehrsinfrastruktur und zur Förderung moderner Mobilitätskonzepte bei“, so Katrin Schindele.
Das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben. Ins Programm 2024-28 wurden 59 neue Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 46 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen von etwa 131 Millionen Euro in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt wie im vergangenen Jahr auf der Modernisierung von Brücken und dem Umbau in den Städten und Gemeinden zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortmitten.
Neben der Förderung von Brückenmodernisierung und Ortsmitten können Kommunen auch Geld für zahlreiche weitere Maßnahmen beantragen: So werden Straßenneu- und -ausbauten, Verkehrsleitsysteme, Maßnahmen für den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sowie zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen unterstützt.
Hinweis:
Mit dem LGVFG unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).
Entsprechende kommunale Bauvorhaben werden mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Projekten oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den kommunalen Straßenbau läuft in der Regel bis 31. Oktober, aber auch unterjährig können Maßnahmen ins Programm aufgenommen werden.

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