Katrin Schindele begrüßt die Fördermittel für den Landkreis Freudenstadt

Die Landesregierung beschloss eine Programmfortschreibung des Förderprogramms Kommunaler Straßenbau für die Jahre 2021 bis 2025. Dadurch können 78 Investitionsprojekte, mit einem Fördervolumen von rund 68 Millionen Euro, neu in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die gewählte Abgeordnete der CDU, Katrin Schindele, begrüßte, dass darin auch 6 neue Maßnahmen für den Landkreis Freudenstadt, mit einem Fördervolumen von rund 6,8 Millionen, Berücksichtigung finden.
Insgesamt umfasst das Förderprogramm somit, einschließlich der bereits in den Vorjahren aufgenommenen Maßnahmen, 409 Vorhaben. Die Kommunen investieren in diese Projekte rund 1,7 Milliarden Euro. Das Fördervolumen des Landes daran beträgt 660 Millionen Euro. Das Förderprogramm, welches ein großes Anliegen der Landesregierung und der CDU ist, dient den Schwerpunkten Ausbau und Sanierung
Großer Bedarf zeigt sich bei der Modernisierung von Brücken und steigende Anforderungen an Brückenbauwerke erhöhen die Investitionskosten. Die Förderung des Landes ermöglicht es den Kommunen, den Investitionsrückstand in diesem Bereich abzubauen. Denn die Anzahl neuer Brückenprojekte hat sich, von 8 im Vorjahr, auf aktuell 30 verdreifacht. Im Bereich der innerörtlichen Straßen ist ein wachsendes Interesse an Fördermitteln zur Schaffung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten festzustellen. Darunter fallen unter anderem der Umbau und Rückbau von innerörtlichen Straßen, sowie verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum. Die Reduzierung der Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe wird ebenfalls berücksichtigt. Erst im Jahr 2020 wurden die Fördermöglichkeiten hierfür im LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) erweitert.
Ins Förderprogramm werden im außerörtlichen Bereich überwiegend Vorhaben zum Bau, Aus- oder Umbau von Straßen mit wichtiger Verbindungsfunktion, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Beseitigung von Unfallschwerpunkten, sowie der Sicherung und Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen aufgenommen.
Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusammen mit der Bereitstellung einer Planungspauschale von 15 Prozent (ab 1. Januar 2022: 10 Prozent) ergeben sich hierdurch Förderquoten von 65 bis 90 Prozent. Damit wird dem hohen Zuschussbedarf der mehrjährigen Investitionsvorhaben Rechnung getragen. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden.
Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm ist allerdings nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen die Antragstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.

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